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GEIGER Klebstoff-Entferner
Artikel-Nr.: 2.2725.
Geiger Klebstoff-Entferner löst alle Klebeverbindungen wie Alleskleber, Schaumstoffkleber, Holzleim, Dispersionskleber, Selbstklebeetiketten und Klebstoffrückstände von Abdeckbändern usw. Bodenbelagsrückstände (z.B. Kompaktschaum- und Filzrückstände), die beim Entfernen zurückbleiben, können hiermit restlos entfernt werden. Belagsrückstände und Kleber werden in einem Arbeitsgang entfernt. Auf Grund der hervorragenden Löseeigenschaften können auch Öle und Fette von Metall, Holz, Stein und Glas entfernt werden.
Zuzüglich VOC Abgabe (gesetzlich)
Artikel-Nr. | Gebinde | Preis CHF | Preis per | VE | Anzahl VE | ||||
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Gefahren- und Sicherheitshinweise: GEIGER Klebstoff-Entferner
H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
H335: Kann die Atemwege reizen.
H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung..
P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103: Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P210: Von Hitze / Funken / offener Flamme / heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.
P240: Behälter und zu befüllende Anlage erden.
P241: Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel / Lüftungsanlagen / Beleuchtung / … verwenden.
P242: Nur funkenfreies Werkzeug verwenden.
P243: Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
P261: Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden.
P264: Nach Gebrauch … gründlich waschen.
P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P301: BEI VERSCHLUCKEN:
P303: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar):
P304: BEI EINATMEN:
P305: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN:
P312: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P331: KEIN Erbrechen herbeiführen.
P337: Bei anhaltender Augenreizung:
P370: Bei Brand:
P391: Verschüttete Mengen aufnehmen.
P403: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
P405: Unter Verschluss aufbewahren.
P501: Inhalt / Behälter … zuführen.